Anmerkungen zur Diskussion um sexuellen Missbrauch an katholischen Schulen
I.
Erziehen, Beraten, Therapieren – alle drei sind unterschiedliche Ausprägungen von Pädagogik. Immer geht es darum, Menschen in Beziehung zu setzen, es geht, etymologisch gesehen, um die Führung des Kindes. Dabei bezeichnet das griechische agein einen Prozeß des gemeinsamen Gehens von Pädagog/innen und den Adressat/innen ihrer erzieherischen, beraterischen oder therapeutischen Bemühungen.
Unter den Vorzeichen der Moderne gilt auch für pädagogisches Handeln die Leitfrage, mit der Kant einen Paradigmenwechsel einleitete: Was ist Aufklärung? “(…) der Ausgang des Menschen aus seiner selbst verschuldeten Unmündigkeit.” Wer unmündig ist, steht unter dem Anspruch der Mündigkeit, der Selbstverantwortung, die durch Emanzipation zu erlangen ist. In der Pädagogik wurde das Erziehungsziel Emanzipation freilich erst spät in sein Recht gesetzt, in den 1970er Jahren im Zuge einer nachholenden Reform, die die bundesdeutsche Gesellschaft zugleich an die nationalsozialistische Ideologie erinnerte und von ihr befreite. Mündigkeit, Selbstverantwortung – dieses Postulat bestimmte von nun an pädagogische Bemühungen: Ich -als Erwachsener- begegne Dir -dem Kind, dem Jugendliche/der Jugendlichen, dem jungen Menschen- so, als ob Du schon jetzt mündig und selbstverantwortlich wärest.
Diese Vorwegnahme wirkt wie eine Versicherung. Eine Versicherung die für therapeutische Bemühungen so verdeutlicht werden kann: Therapie, das griechische therapeia, bezieht sich von der Wurzel des Wortes her auf den Schemel der Dienstmagd – Therapie kehrt damit, und das kann auch für pädagogische Beziehungen gelten, Herrschaftsverhältnisse um, denn wer einen Dienst am Anderen tut, findet seine Begründung dafür im anderen selbst. In der Sprache der Pädagog/innen heißt das: Adressat/innenorientierung.
II.
Diese Orientierung an den Bedürfnissen der Adressat/innen pädagogischer Bemühungen markiert also eine Grenze und läßt sich als Leitbild, als Anforderung an eine pädagogische Ethik formulieren. Es geht nicht um mich, es geht um ein “Dazwischen”, zwischen mir und dem Kind, dem Jugendlichen, dem jungen Menschen, dem Erwachsenen. Und: Wenn Du eine Grenze überschreiten willst, dann brauchst Du ein Visum in Deinem Pass. Und es gibt Grenzen zwischen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, die gar nicht passiert werden dürfen, um im Bild zu bleiben. Zu unterschiedlichen Zeiten wurden, kulturgeschichtlich gesehen, ganz und gar unterschiedliche Visa für Pädagog/innen erteilt und wieder entzogen. Grenzen beziehen sich immer auf einen Ein- und Ausschluss und sprechen damit, dem Prozess des Abgrenzens, Abteilens immanent, die Frage der Gewalt an – eine Frage, die für moderne, bürgerliche Gesellschaften in ihrer westeuropäisch-nordamerikanischen Ausprägung von immenser Bedeutung ist.
Die bürgerliche Gesellschaft ist eine spezifische historische und kulturelle Entwicklung. Das in der Neuzeit aus der Ständegesellschaft heraus entstandene Bürgertum fand sich zunächst, da es gesellschaftlich noch nicht fest verortet war, in einer prekären Lage wieder. Es waren erhebliche Anstrengungen nötig, um die gesellschaftliche Bedeutung zu erlangen, die für uns heute (noch) selbstverständlich ist. Im Zentrum des gesellschaftlichen Aufstiegs kristallisierte sich für das Bürgertum Bildung und das durch Bildung erreichte Amt heraus. Deshalb wurde Pädagogik für die bürgerliche Gesellschaft ein so wichtiger Aspekt innerhalb der Gesamtpraxis gesellschaftlichen Handelns. Genau darauf übrigens ist der Ruf und der Erfolg der konfessionellen Schulen, wie des Berliner Canisius-Kollegs auch noch in den 80er Jahren des vergangenen Jahrhunderts zurückzuführen: Sie schienen und scheinen geeignet, das Aufstiegsversprechen auch einzulösen.
Um den gesellschaftlichen Aufstieg zu erreichen und aufrechtzuerhalten, hat das Bürgertum ein spezifisches System von Werten und Normen entwickelt, das die familiensoziologische Forschung sehr genau beschrieben hat. Dieses System entwickelt sich durch Grenzziehungen zwischen rational und emotional, zwischen männlich und weiblich, zwischen Vernunft und Trieb, zwischen Heterosexualität und Homosexualität. Die bürgerliche Gesellschaft hat ihre Familienform genauso “erfunden” wie die Psychiatrie, wie die Strafanstalt oder die Psychoanalyse. Und sie hat sie Bedingungen bestimmt, unter denen die Zugehörigkeit zu der einen, eigenen oder anderen, fremden Seite der Grenze bestimmt wurde und wird. Manchen wurde dabei allerdings ein Visum in den Pass gestempelt, das sie gar nicht haben wollten. Der bürgerlichen Gesellschaft war also auch die Kritik an ihr immanent: Die Psychoanalyse hat die Bedeutung der Sexualität herausgeschält, die Frauenbewegung hat die patriarchale Struktur der bürgerlichen Gesellschaft entlarvt, die Lesben- und Schwulenbewegung hat die Heteronormativität und Homophobie der bürgerlichen Gesellschaft enttarnt, die ökologische Bewegung hat den kapitalistischen Raubbau an den Ressourcen aufgedeckt – so daß seit der Mitte des 19. Jahrhunderts aus gesellschaftlichen Ausschlüssen bis heute gesellschaftliche Teilhabe werden konnte.
III.
Grenzüberschreitungen, bei denen Menschen anderen Menschen Gewalt antun, verweisen auch auf die strukturellen und gesellschaftlichen Bedingungen der Möglichkeit von Gewalt. In unserer Gesellschaft korrespondiert das Strafrecht mit diesen Bedingungen. Für pädagogische Beziehungen gilt das Verbot sexueller Handlungen an Schutzbefohlenen. Ein Verstoß dagegen ist nach gesellschaftlichem Konsens, den die Staatsgewalt durchzusetzen gewillt ist, strafbewehrt, was die Zustimmung der Bürgerinnen und Bürger des Staates Bundesrepublik Deutschland findet. Mit dieser Zustimmung legitimiert der Souverän seinen Herrschaftsanspruch, und diesen Anspruch der Legislative setzen Exekutive und Rechtsprechung durch.
Innerhalb der katholischen Kirche geschieht die Legitimation des Herrschaftsanspruches jedoch nach davon zu unterscheidenden Regeln. In Bezug auf die Moralvorstellungen der Kirche werden die Ansprüche auch durch das Institut der Beichte legitimiert. Bekennen der Sünden, Reue und Lossprechung stellen außerhalb des Rechtes der Strafgesetzgebung des Staates den Prozess dar, in dem katholisch alle Verfehlungen sanktioniert werden. Historisch ist dieser Prozess älter, als geltendes Recht, und er gilt neben diesem und besteht auch in der säkularisierten Moderne fort – ungeachtet dessen, dass das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland seinerseits den Rahmen bereitstellt, in dem die katholische Kirche unbeschadet ihre Moralvorstellungen für ihre Mitglieder, die zugleich Staatsbürger/innen sind, für verbindlich erklären kann.
IV.
Die katholische Sexualmoral kann vor allem als eine Negation einer Reihe von Aspekten menschlicher Sexualität wahrgenommen werden: keine Selbstbefriedigung, kein Sex vor der Ehe, Ehelosigkeit und Keuschheit der Priester, sowie die Abwehr homosexueller Impulse. In dieser Negation fällt die katholische Sexualmoral mit dem Unterdrücken der Triebe innerhalb der bürgerlichen Gesellschaft zusammen – nicht in ihrer Zielsetzung, wohl aber im Modus der Unterdrückung. Als Folge dieser Unterdrückung beschrieb die Psychoanalyse die Wiederkehr des Verdrängten.
Es wäre nicht allzu überraschend, wenn die gewaltsame Unterdrückung der aktiven sexuellen Anteile der Person (die einen Erwachsenen ausmachen) zu jener Gewalt in pädagogischen Beziehungen führt, die aus Adressat/innen (die erst erwachsen werden) Opfer eines Missbrauchs macht. Wer erwachsen wird, nimmt die neuen sexuellen Anteile seiner Person mitunter als Fremdes wahr, das das Eigene noch werden will. Manche Jugendliche suchen das Vertrauen anderer, Erwachsener, um Hilfe für ihre eigene Entwicklung zu finden – vor allem dann, wenn die eigene Sexualität nicht nur als der eigenen Person fremd, sondern auch inkongruent zum sozialen Umfeld und hier zur katholischen Sexualmoral erlebt wird.
Die Missbrauchsopfer, die im Canisius-Kolleg zur Schule gegangen sind oder dort Mitglieder im Jugendverband der „Gemeinschaften Christlichen Lebens“ waren, beschreiben, wie Patres Vertrauensverhältnisse missbraucht haben: Legitimiert durch den Anspruch der katholischen Sexualmoral mündeten peinliche, detaillierte Befragungen schließlich in sexuellem Missbrauch; Handlungen, die nur geeignet waren, die sexuellen Bedürfnisse der Täter gewaltsam durchzusetzen.
V.
Dass der Missbrauch bis heute verschwiegen wurde, liegt zum einen daran, dass die gesellschaftlichen Bedingungen vor 30 Jahren insgesamt so zu beschreiben sind, dass sexueller Missbrauch kaum einer Veröffentlichung zugänglich war. Die Geschichte der Selbsthilfeeinrichtungen wie z. B. Wildwasser zeigt die Widerstände in diesem Arbeitsbereich. Zum anderen hat die katholische Kirche hier ihren eigenen Prozess der Sanktionierung von Verfehlungen fortgesetzt und sich damit wissentlich außerhalb staatlicher Gewalt begeben: Was die mutmaßlichen Täter ihren Ordensoberen anvertrauten, blieb unter dem Anspruch des Beichtgeheimnisses unveröffentlicht. So gab es also auch Anfang der 1980er Jahre nicht nur am Berliner Canisius-Kolleg und sicherlich auch in anderen kirchlichen Einrichtungen –in der Sprache des Rechts- Mitwisser: den Schulleiter, den Rektor der Kommunität der Jesuiten am Canisius-Kolleg, die Mitbrüder in der Kommunität. Sie alle wurden Stützen der Gewalt und unterstützten durch ihr eigenes Schweigen ein System, das am anderen Ort den wiederholten Missbrauch erst ermöglichte.
Das Fatale aber ist, dass dieses System auch andere zu Stützen der Gewalt machte: Die Eltern der missbrauchten Schüler/innen stimmten einem Absehen von strafrechtlichen Konsequenzen ebenso zu, wie die Gruppenleiter/innen eben jenes Jugendverbandes, den einer der mutmaßlichen Täter als Ort für den Missbrauch von Kindern und Jugendlichen gewählt hatte. Spätestens im Winter 1981/1982 wurde in der Leitungsrunde des Verbandes über den Missbrauch gesprochen. Auch der Autor dieser Anmerkungen wurde zu einer Stütze der Gewalt: Als 19-jähriger schwieg er, als einer der mutmaßlichen Täter gegenüber des Bundesverbandes das Anliegen äußerte, mit der von ihm neu gegründeten Jugendgruppe Mitglied zu werden.
Den Opfern sind die Spuren des Missbrauchs lebenslang eingeschrieben. Zu lange hat diese Gesellschaft sich entschieden, ein System zu stützen, dem es gelang, ohne Widerstand und außerhalb des geltenden Rechts ein eigenes Recht als ausreichend anzusehen. In diesem System wurden Jugendliche und junge Menschen Mitspieler/innen, die ihren Freund/innen durch Schweigen ein weiteres Unrecht zugefügt haben. Den Opfern kommt nur das Erzählen bei. Der Anspruch von Aufklärung wird erst dann eingelöst sein, wenn alle Beteiligten sich verantwortlich entschieden haben werden, nicht länger Stützen der Gewalt zu sein.

